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GPEV

Eingangsformel

Verordnung zur Erhebung von Garantieprämien für die ergänzende staatliche Absicherung von Reisegutscheinen wegen der COVID-19-Pandemie

Auf Grund des Artikels 240 § 6 Absatz 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1643, 1870) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR217800020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51ddfac3787e0ab6f00da37cbb0430d8d228fa5fc11f3eff95a00e90bf776190

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