GoldSilberschmiedMstrV
§ 7Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- Gestaltung und Technik,
- 2.
- Auftragsabwicklung,
- 3.
- Betriebsführung und Betriebsorganisation.
- 1.
- Gestaltung und TechnikDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, gestalterische und fertigungstechnische Aufgaben und Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Gold- und Silberschmiedebetrieb zu bearbeiten. Er soll fachliche Sachverhalte beurteilen und beschreiben. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Gold- und Silberschmiedearbeiten berechnen, Entwürfe bewerten und korrigieren,
- b)
- Informationen für den Fertigungsprozess beurteilen, insbesondere Kundenwünsche, Stilelemente und Verarbeitungsrichtlinien; Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen auswählen und den entsprechenden Fertigungsverfahren zuordnen,
- c)
- Arten, Eigenschaften und Verhalten zu verarbeitender Metallwerkstoffe und deren Legierungen unterscheiden, prüfen und bewerten; Legierungen und Verschnitte berechnen und protokollieren,
- d)
- Edelsteine, Perlen, Natur- und Kunststoffe sowie deren Synthesen, Dubletten und Imitationen unterscheiden, prüfen und bewerten,
- e)
- mechanische, chemische, elektrochemische sowie lasergestützte Verfahren für die Fertigung und Gestaltung von Gold- und Silberschmiedearbeiten unterscheiden und Verwendungszwecken zuordnen,
- f)
- Verfahren zur Oberflächenbehandlung, -veredlung und -beschichtung auch unter Berücksichtigung kreativer Gestaltungsaspekte prüfen und bewerten; Gold- und Silberauflagen berechnen und protokollieren,
- g)
- die Bedeutung der Stilkunde, der sakralen Symbolik, der Heraldik und der Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Entwicklung der Gold- und Silberschmiedekunst für die Anfertigung oder Instandhaltung von Gold- und Silberschmiedearbeiten darstellen,
- h)
- Skizzieren, Freihandzeichnen, perspektivisches Zeichnen und Kolorieren von Entwürfen beherrschen und anwenden;
- 2.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, bei der Auftragsabwicklung die ablaufbezogenen Maßnahmen, die für den technischen und wirtschaftlichen Erfolg in einem Gold- und Silberschmiedebetrieb notwendig sind, kundenorientiert einzuleiten und abzuschließen. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Auftragsabwicklungsprozesse planen,
- b)
- unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik, der Montage sowie des Einsatzes von Material, Geräten und Personal Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation bewerten; dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie die Vor- und Nachkalkulation durchführen,
- c)
- technische Arbeitspläne, insbesondere Skizzen, Zeichnungen und Abwicklungen, auch unter Anwendung von elektronischen Datenverarbeitungssystemen, erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- d)
- Daten erfassen und bewerten sowie Prüfergebnisse dokumentieren;
- 3.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Gold- und Silberschmiedebetrieb wahrzunehmen. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- Informations- und Kommunikationssysteme in Bezug auf ihre betrieblichen Einsatzmöglichkeiten beurteilen,
- c)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- d)
- berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften anwenden, insbesondere für den Umgang mit Edelmetallen, Gold- und Silberwaren,
- e)
- die Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,
- f)
- Erfordernisse der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes darstellen; Gefährdung beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr festlegen,
- g)
- Betriebs- und Lagerausstattung sowie Logistik planen und darstellen,
- h)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden entwerfen.
- 1.
- ein Prüfungsfach mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Prüfungsfächer jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 42 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR067200003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 86f6c50c79d7224b869754eb733d3341b29ad0f92191286f0ecffa16e2bfb414