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GoldSilberschmiedMstrV

§ 6Situationsaufgabe

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Gold- und Silberschmiede-Handwerk

(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Gold- und Silberschmiede-Handwerk.
(2) Als Situationsaufgabe ist eine der nachstehend aufgeführten Aufgaben unter Berücksichtigung von kreativen Gestaltungsaspekten, Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation auszuführen und zu dokumentieren. Die konkrete Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss:
1.
ein Schmuckstück, ein Gerät oder ein Teil davon anfertigen oder instand setzen; dabei mehrere Fertigungstechniken anwenden,
2.
eine Platte mit edlen Steinen ausfassen; dabei Fassungsart sowie Form und Farbe der Steine berücksichtigen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 42 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR067200003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 86f6c50c79d7224b869754eb733d3341b29ad0f92191286f0ecffa16e2bfb414

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