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GoetheMedStat

Art 2

Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. (gestiftet 1954)

In der Regel wird die Goethe-Medaille verliehen für besondere wissenschaftliche oder literarische, didaktische, organisatorische Leistungen, die der Vermittlung zwischen deutscher Kultur und der Kultur der Partnerländer zugute kommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR040700003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 39d41a5f4823f2c47cea8607bcc386270b21579b34edf65b0b5ccdbabc8cbcc6

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