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§ 10Zweck und Durchführung des Auswahlverfahrens
- 1.
- über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und
- 2.
- über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst im Rahmen eines Aufstiegs.
- 1.
- das erforderliche Allgemeinwissen,
- 2.
- die erforderlichen kognitiven, methodischen und sozialen Kompetenzen,
- 3.
- das erforderliche informationstechnische Grundverständnis und
- 4.
- die erforderliche Leistungsmotivation.
- 1.
- für die Studienplätze, die von der Hochschule angeboten werden, von der Hochschule und
- 2.
- für die Studienplätze, die vom Bundesnachrichtendienst angeboten werden, vom Bundesnachrichtendienst.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 26 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR202100020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 30852b467690889fe987c4f0fcca1ea9ce752549fbf3bd6fddfee6509fd32989