GNotKG
§ 110Verschiedene Beurkundungsgegenstände
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
- 1.
- Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen,
- 2.
- ein Veräußerungsvertrag und
- a)
- Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten,
- b)
- Erklärungen zur Bestellung von subjektiv-dinglichen Rechten sowie
- c)
- ein Verzicht auf Steuerbefreiungen gemäß § 9 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes sowie
- 3.
- Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 10.12.2025 I Nr. 320
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR258610013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 11a2a4e406abef55cf9bf30ad9dc959fd217c712c4ddaad0d96b1d868cfeb270