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GNG

§ 1Eingliederung, Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer

Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens

Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert. Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR141609994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 458a2b2c41e087bea422c99f03cf870e5d0132f51be53236bc26851e236f5d47

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