GNG
§ 1Eingliederung, Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer
Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR141609994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 458a2b2c41e087bea422c99f03cf870e5d0132f51be53236bc26851e236f5d47