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GlasblAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1.8.1998 +++)

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes und des § 25 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 27.3.2001 I 471

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR161200998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 391fc5de00ee22d330ef759401240fd36f8ddb7f871997ff23a256418b534b3b

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