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GIGV

§ 9Standardisiertes Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahren

Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung

(1) Das Kompetenzzentrum richtet ein standardisiertes Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahren für die Verfahren ein, die der Entwicklung, Empfehlung und Festlegung von Spezifikationen nach dieser Verordnung zugrunde liegen.
(2) Das Kompetenzzentrum legt in seiner Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 Rahmenbedingungen fest, die eine einheitliche und nutzerzentrierte Kommentierung erlauben, unabhängig von der spezifizierenden Stelle.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.9.2026 I Nr. 259

Sonst: Ersetzt V 860-5-78 v. 7.10.2021 I 4634 (GIGV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1170A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eeacb792c41933c94434779ce0751db5322384da9a46c1f94f7bf28eebad3250

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