GIGV
§ 7Beauftragung Dritter mit der Erstellung von Spezifikationen
Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.9.2026 I Nr. 259
Sonst: Ersetzt V 860-5-78 v. 7.10.2021 I 4634 (GIGV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1170A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eeacb792c41933c94434779ce0751db5322384da9a46c1f94f7bf28eebad3250
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 311 SGB 5Aufgaben der Gesellschaft für Telematik
„… fahrensordnung nach § 18 zu regeln. (3) Bei der Vergabe von Aufträgen nach den Absätzen 1 und 2 ist § 311 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu beachten. Die Beauftragung erfolgt durch die Gesellschaft für Telematik; vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens …“
- § 384 SGB 5Begriffsbestimmungen
„… es öffentlichen oder privaten Rechts mit der Erstellung und Fortschreibung von Spezifikationen nach § 384 Satz 1 Nummer 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beauftragen. (2) Fachlich geeignet ist, wer die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fertigkeiten, Kennt …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- § 14a IfSGInteroperabilität; Verordnungsermächtigung
„… n und Anwendern von informationstechnischen Systemen zu empfehlen und auf der Wissensplattform nach § 7 Absatz 1 Satz 1 der IOP-Governance-Verordnung zu veröffentlichen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann in der Rechtsverordnung nach Satz 1 festlegen, dass Empfe …“