GGArt91cÄndVtr 1
Art 1Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR112700019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d275e2892ba1b080e6d055b8531c23a987d81489f4a6b7dac1a7ef2d7e3f436