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GGArt104aAbs4SLG

Eingangsformel

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an das Saarland

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017080984

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a0c00dd775e3d75a1cd9bc0473d3294df14297dda5567fe16d181e461cdde718

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