GFV
2. Abschnitt Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Aufh: V ist nach Maßgabe d. Art. 29 G v. 22.12.1983 I 1532; 1984 I 261 mWv 1.1.1984 außer Kraft getreten, ausgenommen sind die Bestimmungen über die Rückzahlung von Darlehen
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.1.1976 I 211;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 3.4.1981 I 342
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017510971
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ca6f021f02688d8efc272537e7e4466ab7c1e303e12cd435a3d220142c75fa85