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GewStDV

§ 5Betriebsstätten auf Schiffen

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Ein Gewerbebetrieb wird gewerbesteuerlich insoweit nicht im Inland betrieben, als für ihn eine Betriebsstätte auf einem Kauffahrteischiff unterhalten wird, das im sogenannten regelmäßigen Liniendienst ausschließlich zwischen ausländischen Häfen verkehrt, auch wenn es in einem inländischen Schiffsregister eingetragen ist.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4180;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 2.12.2024 I Nr. 387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001520956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 188ed9ed4202db81399c86809998f773bab2c0770d45a2a5deedcb02b7fce87c

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