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GesRV

Anlage 2(zu § 2 Absatz 2) Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Gesellschaftsregister

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2425)
Gesellschaftsregister des Amtsgerichts MünchenNummer der Gesellschaft: GsR 3142
Nummer
der
Eintragung
a)
Name
b)
Sitz, Anschrift, Zweig-
niederlassungen, inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung
a)
Allgemeine Vertretungs-
regelung
b)
Gesellschafter, Vertre-
tungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis
a)
Rechtsform
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen
12345
……………
…
b)
Die Gesellschaft wird als
Kommanditgesellschaft fortgesetzt. Der Statuswechsel wird mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister wirksam.
a)
10.06.2025
Röcken
…
b)
Die Gesellschaft wurde
am 22. Juni 2025 unter HRA 10993 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.
a)
23.06.2025
Schmidt
Dieser Vermerk ist dem Statuswechselvermerk gemäß § 707c Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht beizufügen, wenn die Eintragung der (fortgesetzten) Gesellschaft in das aufnehmende Register am selben Tag erfolgt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR242210022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 067e101ced9be1ad4cfd0205e7835c2ea26398fbd983f04b6d02373b5008d3cc

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 707c BGBStatuswechsel

    „… richts München eingetragen. a) 23.06.2025 Schmidt Dieser Vermerk ist dem Statuswechselvermerk gemäß § 707c Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht beizufügen, wenn die Eintragung der (fortgesetzten) Gesellschaft in das aufnehmende Register am selben Tag erfolg …“