GepBetrWMAProBusManFV
§ 4Handlungsbereiche
- 1.
- unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
- 2.
- normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
- 3.
- nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
- 4.
- Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
- 5.
- Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Sonst: Ersetz V 806-22-6-62 v. 3.12.2019 I 2552 (GepBetrWFV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR307900020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 25348c213e1e7732c0de4639d166fefa8d14b3f0d5f43bac79f30c93d8a619d0