GenTSV
§ 4Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
- 1.
- Feststellung aller für die Sicherheit bedeutsamen Eigenschaften
- a)
- des Empfänger- oder des Ausgangsorganismus,
- b)
- des überführten genetischen Materials,
- c)
- des Vektors, sofern verwendet,
- d)
- des Spenderorganismus, sofern ein Spenderorganismus während des Vorgangs verwendet wird,
- e)
- des aus der Tätigkeit hervorgehenden gentechnisch veränderten Organismus,
- 2.
- Merkmale der Tätigkeit,
- 3.
- Schwere und Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung für die in § 1 Nummer 1 des Gentechnikgesetzes genannten Rechtsgüter.
Sonst: Ersetzt V 2121-60-1-4 v. 24.10.1990 I 2340 (GenTSV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR123510019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3188eecfd180af93ee81796dfcffbcb784ea5a241d41f664b09ea2dc000455f3