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GenTSV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
§  3Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
§  4Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
§  5Risikobewertung von Organismen
§  6Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen
§  7Biologische Sicherheitsmaßnahmen
§  8Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme
§  9Grundsatz der Sicherheitseinstufung
§ 10Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen
§ 11Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen
§ 12Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen
Abschnitt 3
Sicherheitsmaßnahmen
§ 13Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
§ 14Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
§ 15Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
§ 16Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
§ 17Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
§ 18Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
§ 19Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
§ 20Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
§ 21Unterrichtung der Beschäftigten
§ 22Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
§ 23Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
§ 24Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
§ 25Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
§ 26Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4
Abschnitt 4
Projektleiter
§ 27Verantwortlichkeiten des Projektleiters
§ 28Sachkunde des Projektleiters
Abschnitt 5
Beauftragter für die Biologische Sicherheit
§ 29Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit
§ 30Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
§ 31Aufgaben des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
§ 32Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit
Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 33Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung
Anlage 2Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereiche
Anlage 3Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
Anlage 4Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2121-60-1-4 v. 24.10.1990 I 2340 (GenTSV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR123510019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3188eecfd180af93ee81796dfcffbcb784ea5a241d41f664b09ea2dc000455f3

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