Zum Gesetzesinhalt

GeldWNOG

§ 2

Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften

Die Bundesregierung wird ermächtigt, die von der Bank deutscher Länder auf Grund des § 13 der Fünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Verordnung über Geldinstitute mit Sitz oder Niederlassungen außerhalb des Währungsgebietes) erlassenen Richtlinien sowie die von den Aufsichtsbehörden auf Grund des § 7 der Dreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bausparkassenverordnung) erlassenen Vorschriften durch Rechtsverordnung zu ändern, zu ergänzen und aufzuheben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001270953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04acb91360cfb0f109e247836585d090904e6db2582032edf2bd346ee39467cf

XML-Quelle beim Herausgeber