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GDBNDVerfSchVDV

§ 48Bachelorarbeitsordnung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

In einer Bachelorarbeitsordnung regelt der Fachbereich Nachrichtendienste:
1.
das Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung von Vorschlägen für das Thema der Thesis,
2.
die Vorgaben für die Form der Thesis,
3.
die Modalitäten bei der Abgabe der Thesis.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-8-5-14 v. 21.9.2018 I 168 (GDBNDVerfSchVDV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1110B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d048a63e2c4a67b9f118ffbd2f56204398fdebc72687c1dc102379cde8944ef

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