GbV
§ 10Ordnungswidrigkeiten
Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen
- 1.
- als Unternehmer
- a)
- entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 einen Gefahrgutbeauftragten nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt,
- b)
- entgegen § 3 Absatz 3 einen Gefahrgutbeauftragten bestellt oder die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 zu sein,
- c)
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 4 zuwiderhandelt,
- d)
- entgegen § 9 Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass der Gefahrgutbeauftragte im Besitz eines dort genannten Schulungsnachweises ist,
- e)
- entgegen § 9 Absatz 2 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass der Gefahrgutbeauftragte alle Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann,
- f)
- entgegen § 9 Absatz 3 eine dort genannte Aufzeichnung oder den Jahresbericht nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
- g)
- entgegen § 9 Absatz 4 den Namen des Gefahrgutbeauftragten nicht oder nicht rechtzeitig bekannt gibt oder
- h)
- entgegen § 9 Absatz 5 den Unfallbericht nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
- 2.
- als Schulungsveranstalter entgegen § 5 Absatz 6 eine Schulung durchführt oder
- 3.
- als Gefahrgutbeauftragter
- a)
- entgegen § 8 Absatz 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,
- b)
- (weggefallen)
- c)
- entgegen § 8 Absatz 4 nicht dafür sorgt, dass ein Unfallbericht erstellt wird,
- d)
- entgegen § 8 Absatz 5 Satz 1 einen Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder
- e)
- entgegen § 8 Absatz 6 Satz 1 den Schulungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 11.3.2019 I 304;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 19.6.2025 I Nr. 147
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR034100011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dc71c827e9d31bb47eeb6c3a2d474387a447ccf61dc63fd4517bb6b51bb75de0