GBMaßnG
§ 3
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
- a)
- zur Zeit der Eintragung bei der Hypothek ein Umstellungsschutzvermerk eingetragen ist oder
- b)
- ein nach § 1 Buchstabe b zulässiger Eintragungsantrag gestellt worden ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 154 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009860963
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f5b7d942bb971d4ce44593b39e0fda9d21e23881a3d969ad060c174fc3f8977