GastroAusbV
§ 6Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- 1.
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
- 2.
- Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
- 4.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
- 5.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
- 6.
- Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,
- 7.
- Herrichten und Pflegen von Gasträumen,
- 8.
- Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen,
- 9.
- Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet,
- 10.
- Bedienung von Reservierungs- und Kassensystemen,
- 11.
- Planung und Koordinierung von Serviceabläufen,
- 12.
- Servicearbeiten am Tisch des Gastes,
- 13.
- Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts,
- 14.
- Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts,
- 15.
- Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts und
- 16.
- Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
- Durchführung von Hygienemaßnahmen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR034900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e17b6ae568c89bcc35b57fd15d8a4d0bab86ec887202462e5c0733cfd5c2506