GastroAusbV
§ 11Prüfungsbereich
- 1.
- die Bedeutung der Pflege und Reinigung von Gasträumen sowie von betriebstypischen Materialien für das Gasterlebnis darzustellen,
- 2.
- Anforderungen an Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen in Wirtschaftsräumen auch unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten aufzuzeigen,
- 3.
- Maßnahmen zur Abfallvermeidung sowie Wiederverwertung oder Entsorgung zu benennen und
- 4.
- Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Küche, Service, Lager und Wirtschaftsdienst einzuhalten.
- 1.
- Waren zu erkennen und ihren Einsatzmöglichkeiten zuzuordnen,
- 2.
- einfache Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen auszuwählen sowie
- 3.
- Gasträume zu reinigen, zu kontrollieren und herzurichten.
- 1.
- die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und
- 2.
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR034900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e17b6ae568c89bcc35b57fd15d8a4d0bab86ec887202462e5c0733cfd5c2506