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GaStatAusV

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Aussetzung der Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0300A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): edd81a4e228b4b33c2f487f6be2fe487f64f75fd4fb62e2278dfb19b1b896dbb

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