GAPStatG
§ 2Gesundheitsausgabenstatistik
- 1.
- Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern, Leistungsarten und Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie
- 2.
- Finanzierung der laufenden Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern, Finanzierungsarten und Finanziers.
- 1.
- Bundesagentur für Arbeit,
- 2.
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
- 3.
- Bundeseisenbahnvermögen,
- 4.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
- 5.
- Bundesministerium der Finanzen,
- 6.
- Bundesministerium für Gesundheit,
- 7.
- Verbände und Körperschaften der Selbstverwaltung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen und deren wissenschaftlichen Institute,
- 8.
- berufsständische Vereinigungen und Kammern im Gesundheitswesen,
- 9.
- Krankenkassen und private Krankenversicherer sowie deren Verbände und wissenschaftliche Institute sowie
- 10.
- weitere Sozialversicherungsträger.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR279900021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 344a691d140043e795bec1eac09a5ff73d1d6a88931043a91518dec74f895866