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GAPStatG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Statistiken zu Gesundheitsausgaben und ihrer Finanzierung, zu Krankheitskosten sowie zum Personal im Gesundheitswesen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.10.2021 +++)

Das G wurde als Artikel 15 des G v. 11.7.2021 I 2754 vom Bundestag berschlossen. Es tritt gem. Art. 16 Abs. 7 dieses G am 1.10.2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR279900021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 344a691d140043e795bec1eac09a5ff73d1d6a88931043a91518dec74f895866

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