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GAPFinISchG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 3.8.2023 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 26.7.2023 I Nr. 204 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 Abs. 1 dieses G am 3.8.2023 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CC0B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 064f3e35dc9c8d9f708b7c3a7a98b5f8fabd7758d76096ea430ab4635040c69c

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