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GAPDZV

Inhaltsübersicht

Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Anwendungsbereich
§  2Bagatellgrenzen
Teil 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1
Horizontale Begriffsbestimmungen
§  3Landwirtschaftliche Tätigkeit
§  4Landwirtschaftliche Fläche
§  5Ackerland
§  6Dauerkulturen
§  7Dauergrünland
§  8Aktiver Betriebsinhaber
§  9Weitere Anforderung an Junglandwirtinnen und Junglandwirte
§ 10Angaben nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
Abschnitt 2
Förderfähige Fläche für die Direktzahlungen
§ 11Förderfähige Fläche
§ 12Hauptsächliche Nutzung für eine landwirtschaftliche Tätigkeit
§ 13Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen
Teil 3
Vorschriften zu einzelnen Direktzahlungen
Abschnitt 1
Junglandwirte-Einkommensstützung
§ 14Junglandwirte-Einkommensstützung
Abschnitt 2
Öko-Regelungen
§ 15Mittel für die Öko-Regelungen
§ 16Geplante Einheitsbeträge für die Öko-Regelungen
§ 17Weitere Vorschriften für die Öko-Regelungen; Subdelegation
Abschnitt 3
Gekoppelte Einkommensstützung
Unterabschnitt 1
Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
§ 18Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
§ 19Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
Unterabschnitt 2
Zahlung für Mutterkühe
§ 20Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
§ 21Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterkühe
Abschnitt 4
Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen
§ 21aAnpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen für das Antragsjahr 2023
Teil 4
Tatsächliche Einheitsbeträge
§ 22Grundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
§ 23Berechnung vorläufiger Einheitsbeträge
§ 24Berechnung von Restmitteln
§ 25Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen durch Verwendung von Restmitteln
§ 26Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen
Teil 5
Weitere Bestimmung
§ 27Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Teil 6
Schlussbestimmungen
§ 28Anwendungsbestimmungen
§ 29Inkrafttreten
Anlage 1Arten von Gehölzpflanzen, deren Anbau bei Agroforstsystemen ausgeschlossen ist
Anlage 2Für Niederwald mit Kurzumtrieb zulässige Arten
Anlage 3Indikative Mittelzuweisungen in Euro für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
Anlage 4Geplante Einheitsbeträge je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
Anlage 5Verpflichtungen, die bei den Öko-Regelungen nach § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes jeweils eingehalten werden müssen, und die jeweils begünstigungsfähige Fläche
Anhang 1 Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen
Anlage 6Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
Anlage 7Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.8.2026 I Nr. 237

Sonst: Gem. § 28 Abs. 2 F. 24.1.2022 iVm Bek. v. 9.12.2022 I 2287 ist diese V im Übrigen am 22.11.2022 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013900022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ef7e65a46587d5e2524b6df3bb6282f444946e872b22c45469eff96424580c7

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