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GalvMstrV

§ 5Fachgespräch

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Galvaniseur-Handwerk

Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er befähigt ist,
1.
die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
2.
das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
3.
mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Galvaniseur-Handwerk zu berücksichtigen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 81 V v. 18.1.2022 I 39

Sonst: Ersetzt V 7110-3-79 v. 25.6.1984 I 768 (GalvMstrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR152200014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea0377fdaa5650ac4210fe6756ad4ced365b7bad67071e39ae77a10f27e062b0

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