GalvMstrV
§ 5Fachgespräch
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Galvaniseur-Handwerk
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
- 3.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Galvaniseur-Handwerk zu berücksichtigen.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 81 V v. 18.1.2022 I 39
Sonst: Ersetzt V 7110-3-79 v. 25.6.1984 I 768 (GalvMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR152200014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea0377fdaa5650ac4210fe6756ad4ced365b7bad67071e39ae77a10f27e062b0