Zum Gesetzesinhalt

GaFG

§ 7Jahresrechnung für das Sondervermögen

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 17.7.2025 I Nr. 174

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR286500020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b91c2471d236e0a8c9b9ed75ff49ec2319f994cc1153bded126f040164cd129a

XML-Quelle beim Herausgeber