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GaFöG

Art 6Evaluation

Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter

Die Bundesregierung evaluiert unter Beteiligung der Länder zum 31. Dezember 2027 und zum 31. Dezember 2030 die durch dieses Gesetz verursachten Investitionskosten und die Betriebskosten. Im Lichte der Ergebnisse der Evaluation werden Bund und Länder unter Beachtung der Aufgabenverantwortung Mehrbelastungen und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgleichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 21.11.2024 I Nr. 361

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR460200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eba606b4e5cf81a0036c82b9449a261ab029fc833806d7da943108cb43708304

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