GaFöG
Art 3Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsfinanzhilfegesetz - GaFinHG)
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 21.11.2024 I Nr. 361
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR460200021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eba606b4e5cf81a0036c82b9449a261ab029fc833806d7da943108cb43708304