GärtnAusbV
§ 13Abschlußprüfung in der Fachrichtung Obstbau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
- 1.
- aus dem Bereich Produktion:
- a)
- Vermehren von Pflanzen,
- b)
- Flächen ausmessen und zur Pflanzung vorbereiten,
- c)
- Durchführen von Pflanzungen,
- d)
- Erstellen von Stützkonstruktionen,
- e)
- Durchführen von Arbeiten an der Pflanze,
- f)
- Durchführen von Pflanzenschutzmaßnahmen,
- g)
- Durchführen von Düngungs- und Bewässerungsmaßnahmen;
dabei sind Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Natur- und Umweltschutz, rationelle Energie- und Materialverwendung, Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen sowie Beschaffen und Auswerten von Informationen einzubeziehen; - 2.
- aus dem Bereich Ernte und Aufbereitung:
- a)
- Ernten von Obst,
- b)
- Sortieren von Obst,
- c)
- Kennzeichnen und Verpacken von Obst;
dabei sind Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Natur- und Umweltschutz, rationelle Energie- und Materialverwendung, Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen sowie Beschaffen und Auswerten von Informationen sowie Vermarkten einzubeziehen;
- 1.
- im Prüfungsfach Anbau:
- a)
- Bau und Leben der Pflanze, Entwicklungsphasen der Obstgehölze,
- b)
- Grundlagen der Züchtung,
- c)
- Vermehrung und Anzucht,
- d)
- Unterlagen und ihr Einfluß auf die Obstarten,
- e)
- Produktionsverfahren,
- f)
- Anbau- und Pflanzsysteme,
- g)
- Arbeiten an der Pflanze,
- h)
- Maßnahmen zur Wachstums- und Ertragsregulierung,
- i)
- Maßnahmen zum Schutz der Pflanzung,
- k)
- Böden, Erden und Substrate,
- l)
- Düngung und Bewässerung,
- m)
- Pflanzenschutz,
- n)
- Ernte, Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung,
- o)
- Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit;
- 2.
- im Prüfungsfach Pflanzenkenntnisse:
- a)
- Erkennen und Benennen von Pflanzen,
- b)
- Arten und Sorten von Obst, ihre Verwendung und Marktbedeutung,
- c)
- typische Absatz- und Blühtermine,
- d)
- Sorten- und Unterlagenkombinationen,
- e)
- Wildkräuter und Unkräuter,
- f)
- Sortenschutz,
- g)
- Artenschutz;
- 3.
- im Prüfungsfach Betriebliche Zusammenhänge:
- a)
- natürliche und wirtschaftliche Standortfaktoren,
- b)
- bauliche Anlagen,
- c)
- Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen,
- d)
- Materialien und Betriebsmittel,
- e)
- anwendungsbezogene Berechnungen,
- f)
- Vermarktung,
- g)
- Natur- und Umweltschutz,
- h)
- rationelle Energie- und Materialverwendung,
- i)
- einschlägige Rechtsvorschriften,
- k)
- Einflußfaktoren auf die menschliche Arbeit,
- l)
- Informationsbeschaffung und -auswertung,
- m)
- Aufwendungen und Erträge;
- 4.
- im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
| 1. | im Prüfungsfach Anbau | 60 Minuten, |
| 2. | im Prüfungsfach Pflanzenkenntnisse | 60 Minuten, |
| 3. | im Prüfungsfach Betriebliche Zusammenhänge | 90 Minuten, |
| 4. | im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. |
| - Prüfung nach Absatz 2 | 60 Prozent, |
| - Prüfung nach Absatz 3 | 40 Prozent. |
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR037600996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8307cb19c2301977f98cdb394074d31302fc34a73fc2ad7cf5175de53f175471