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GüKG

Inhaltsübersicht

Güterkraftverkehrsgesetz

1.Abschnitt
 Allgemeine Vorschriften
 § 1Begriffsbestimmungen
 § 2Ausnahmen
2.Abschnitt
 Gewerblicher Güterkraftverkehr
 § 3Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland; Verordnungsermächtigung
 § 4Unterrichtung der Berufsgenossenschaft
 § 5Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland
 § 6Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Vereinigten Königreich
 § 7Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr
 § 7aHaftpflichtversicherung
 § 7bEinsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal
 § 7cVerantwortung des Auftraggebers
 § 7d(weggefallen)
 § 8Vorläufige Weiterführung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
§ 8aEinsatz von Mietfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
3.Abschnitt
 Werkverkehr
 § 9Berechtigungs- und Versicherungsfreiheit
4.Abschnitt
 Bundesamt für Logistik und Mobilität
 § 10Organisation
 § 11Aufgaben
 § 12Befugnisse
 § 13Untersagung der Weiterfahrt
 § 14Marktbeobachtung
§ 14aDurchführung von Beihilfeverfahren
§ 14bDurchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011
 § 15Datei über Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Verkehrsunternehmensdatei); Verordnungsermächtigung
 § 15aWerkverkehrsdatei
 § 16Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren; Verordnungsermächtigung
§ 16aRisikoeinstufungssystem; Verordnungsermächtigung
§ 17Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch
 § 17aZuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts
5.Abschnitt
 Überwachung, Bußgeldvorschriften
 § 18Grenzkontrollen
 § 19Bußgeldvorschriften
§ 19aBußgeldkatalog; Verordnungsermächtigung
 § 20Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen
 § 21Zuständigkeiten für die Ahndung von Zuwiderhandlungen
 § 21aAufsicht
6.Abschnitt
 Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen
 § 22Gebühren und Auslagen
 § 23Ermächtigungen zum Erlass von Durchführungsbestimmungen
§ 24Erlaubnis nach § 3 in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.2.2026 I Nr. 47

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR148510998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f40f7c1eddfe389a5908289109d292c12073fbe36c95191e860fc6a2a267366e

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