FZV
§ 3Notwendigkeit einer Zulassung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- 1.
- das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder für das Fahrzeug eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist und
- 2.
- jeweils eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
- 1.
- folgende Arten von Kraftfahrzeugen:
- a)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
- b)
- einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
- c)
- Leichtkrafträder,
- d)
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
- e)
- motorisierte Krankenfahrstühle,
- f)
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge einschließlich vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e, die nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1) typgenehmigt wurden,
- g)
- Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung,
- 2.
- folgende Arten von Anhängern:
- a)
- Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
- b)
- Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde mitgeführt werden,
- c)
- fahrbare Baubuden und Toilettenwagen, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde mitgeführt werden,
- d)
- Arbeitsmaschinen,
- e)
- Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke oder von Rettungsbooten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Zivil- und Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
- f)
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
- g)
- Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes,
- h)
- land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
- i)
- hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142
Sonst: Ersetzt V 9232-14 v. 3.2.2011 I 139 (FZV 2011)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0C70B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9218aa37785e677091f5a4bc4d05733cec63588a172ce678d15bf2bb665d5777
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 1 eKFVAnwendungsbereich
„… Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1) typgenehmigt wurden, g) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, 2. folgende Arten von Anhängern: a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (14)
Auswahl: 8 von 14 nachgewiesenen Verweisen.
- § 11 AFGBVMaßgaben zur Anwendung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
„… Fahrzeug-Zulassungsverordnung nach Maßgabe der folgenden Absätze anzuwenden. (2) Die Zulassung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt voraus: 1. eine gültige Betriebserlaubnis für ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion nach § 4, 2. eine gült …“
- § 7 38. BImSchVEnergetische Menge des elektrischen Stroms in anderen Fällen
„… ktrofahrzeug zugelassen ist. Elektrischer Strom zur Verwendung in zulassungsfreien Fahrzeugen gemäß § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 2) kann nur auf die Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhaus …“
- § 7 EnergieStGLager für Energieerzeugnisse
„… rn die dafür eingesetzten Fahrzeuge oder Anhänger nicht über eine Zulassung zum Straßenverkehr nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verfügen und deshalb nicht auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrzeug …“
- § 3 KraftStG 2002Ausnahmen von der Besteuerung
„Von der Steuer befreit ist das Halten von 1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind; 2. Fahrzeugen, solange sie auss …“
- § 2a PflVGAusnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch
„(1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge: 1. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde nicht übersteigt, wenn sie den Vorschriften über da …“
- § 16 StVFernLVMaßgaben zur Anwendung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
„… wenden. (2) Die Zulassung eines ferngelenkten Kraftfahrzeugs wird erteilt, wenn ergänzend zu den in § 3 Absatz 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genannten Voraussetzungen 1. eine Betriebserlaubnis für das ferngelenkte Kraftfahrzeug nach § 4 Absatz 1 vorliegt, 2. e …“
- § 1 StVOuaVsAusnV 2
„… nicht mehr als 60 km/h und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen sind von der Zulassungspflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgenommen, wenn sie 1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, 2. für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsa …“
- § 29 StVZOUntersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
„(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrz …“