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FZV

Anlage 3(zu § 11 Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 70)
Durchmesser:80 mm, schwarz umrandet (RAL 9005), Strichdicke der Umrandung 1,5 mm;
Schrift:E, Höhe 35 mm, DIN 1451, Mittelschrift 138 pt (RAL 9005), Kippfarbe als sichtbares Echtheitsmerkmal, Schriftfeld (60 x 20 mm, RAL 9010 reinweiß, schwarz umrandet, Konturlinie 0,5 mm) zum Eintrag des Fahrzeugkennzeichens mittels lichtechter Schrift Individualisierungsmerkmal Durchmesser 20 mm;
Plakettenfarbe:blau RAL 5017 Verkehrsblau nach Register RAL 840-HR;
Siegelfeld:rund, 2/3 Kreis, reinweiß RAL 9010, schwarz umrandet, Konturlinie 0,5 mm, Siegeldruck rund, Durchmesser 20 mm;
Abbildung:Das Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist rund und hat einen Durchmesser von 8 mm. Es ist schwarz umrandet (RAL 9005). In der oberen Hälfte steht der Großbuchstabe E. Der Buchstabe ist schwarz und hat eine Höhe von 35 mm, in Mittelschrift 138 pt (RAL 9005). Darunter befindet sich ein rechteckiges weißes Schriftfeld und ein rundes weißes Siegelfeld. Links neben dem Buchstaben E ist die Abbildung eines kleinen grünlich schimmernden Fahrzeugs enthalten, aus dem ein Ladekabel rechtseitig herausragt.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Anlage 3: Zur Nichtanwendung vgl. § 79 Abs. 9 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142

Sonst: Ersetzt V 9232-14 v. 3.2.2011 I 139 (FZV 2011)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0C70B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9218aa37785e677091f5a4bc4d05733cec63588a172ce678d15bf2bb665d5777

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