FzgLackAusbV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.8.2003 +++)Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 der Handwerksordnung und des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demächst als Beilage im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR108300003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3fb41576ce28cfd4329b6516971fbff745e27e284324de5264f91ce0031f1c0d