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FWiStatV

§ 2

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003610986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c712d9296e657fc36bbe3b84377ef521dbf2ed0d8084f3f14d2b1dfcb28ee34

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