Zum Gesetzesinhalt

FWiStatV

Eingangsformel

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Auf Grund des § 72 Abs. 4 Nr. 2 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird verordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003610986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c712d9296e657fc36bbe3b84377ef521dbf2ed0d8084f3f14d2b1dfcb28ee34

XML-Quelle beim Herausgeber