FStrBAG
§ 4Straßenverkehrsrechtliche Aufgaben des Fernstraßen-Bundesamtes
Gesetz zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes
- 1.
- im Zusammenhang mit dem Bau, Betrieb oder der Erhaltung der vorgenannten Straßen stehen,
- 2.
- Maßnahmen über den Straßenverkehr betreffen, die erforderlich sind
- a)
- zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den vorgenannten Straßen,
- b)
- für Zwecke der Verteidigung,
- c)
- zur Verhütung einer über das verkehrsübliche Maß hinausgehenden Abnutzung der vorgenannten Straßen,
- d)
- zur Verhütung von Belästigungen oder
- e)
- zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit,
- 3.
- Maßnahmen über das Verhalten im Straßenverkehr zum Schutz vor den von Fahrzeugen ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betreffen oder
- 4.
- Maßnahmen betreffen zur Beschränkung des Straßenverkehrs zum Zweck der Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe oder die der Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Regelungen dienen.
- 1.
- die Einrichtung gebührenpflichtiger Parkplätze bei Großveranstaltungen im Interesse der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs betreffen,
- 2.
- die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel betreffen,
- 3.
- die Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte, betreffen oder
- 4.
- die Einrichtung von Sonderfahrspuren für Linienomnibusse und Taxen betreffen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 31.5.2021 I 1221
Hinweis: Änderung durch Art. 14 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR314300017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 857bcbb0ed517154381ecf74927125930c1bcb7f5dc2c3b0c25928c74ab0df89