FSDurchführungsV
§ 16Alarmstufen
Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung
- a)
- für die Ungewißheitsstufe: INCERFA,
- b)
- für die Bereitschaftsstufe: ALERFA,
- c)
- für die Notstufe: DETRESFA.
- 1.
- innerhalb von 30 Minuten nach einer fälligen Meldung keine Nachricht über das Luftfahrzeug eingegangen ist oder
- 2.
- ein Luftfahrzeug innerhalb von 30 Minuten
- a)
- nach der vorgesehenen Ankunftszeit, die der Flugverkehrskontrollstelle übermittelt wurde, oder
- b)
- nach der von der Flugverkehrskontrollstelle errechneten späteren Ankunftszeit
noch nicht angekommen ist.
- 1.
- die in der Ungewißheitsstufe eingeleiteten Nachforschungen ergebnislos verlaufen sind oder
- 2.
- ein Luftfahrzeug eine Flugverkehrskontrollfreigabe für die Landung erhalten hat und nicht innerhalb von 5 Minuten nach der voraussichtlichen Landezeit gelandet ist und keine Sprechfunkverbindung mehr besteht oder eine Meldung über die Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges eingegangen ist, ohne daß eine Notlandung erforderlich wird, oder
- 3.
- ein Luftfahrzeug von einem widerrechtlichen Eingriff betroffen oder bedroht ist.
- 1.
- die in der Bereitschaftsstufe angestellten Versuche, die Sprechfunkverbindung wieder herzustellen, ergebnislos verlaufen sind und weitere Nachforschungen auf die Wahrscheinlichkeit hinweisen, daß das Luftfahrzeug sich in einer Notlage befindet, oder
- 2.
- der mitgeführte Treibstoffvorrat als verbraucht oder für die sichere Beendigung des Fluges als unzureichend angesehen werden muß oder
- 3.
- eine Meldung vorliegt, nach der die Betriebssicherheit eines Luftfahrzeuges derart beeinträchtigt ist, daß eine Notlandung wahrscheinlich ist, oder
- 4.
- eine Meldung vorliegt oder die Wahrscheinlichkeit besteht, daß das Luftfahrzeug eine Notlandung durchführt oder durchgeführt hat.
Stand: Zuletzt geändert Art. 2 V v. 19.12.2025 I Nr. 378
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020680992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3ca548a024bedd89c9a36a7217188b9615574337992d408344d1b52c7f30daba