FSBeitrV
§ 3Ermittlung der Kosten und Festlegung von Jahresbeiträgen
Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung
- 1.
- § 224 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes,
- 2.
- § 31 Absatz 1 des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und
- 3.
- § 35 Absatz 1 des Funkanlagengesetzes
- 1.
- 20 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien und effizienten Frequenznutzung nach § 224 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes,
- 2.
- 35 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an der Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln nach § 31 Absatz 1 des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und
- 3.
- 50 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an der Gewährleistung der Bereitstellung von Funkanlagen nach § 35 Absatz 1 des Funkanlagengesetzes.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.1.2025 I Nr. 4
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR095800004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b9bf889249649e750569af9e1e0210058d05ca1ff73627978f386a2d2e12d137