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FrSaftErfrischGetrV

Anlage 7(zu § 3 Absatz 2 Satz 6) Besondere Bezeichnungen für bestimmte in Anlage 1 aufgeführte Erzeugnisse

Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 289, S. 7)

I. Besondere Bezeichnungen,
die nur in der Sprache der Bezeichnung verwendet werden dürfen
Bezeichnungen der LebensmittelErzeugnisse
1.VruchtendrankFruchtnektar
2.a)Succo e polpaFruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark oder konzentriertem Fruchtmark oder beidem hergestellt wurde
b)Sumo e polpa
3.ÆblemostApfelsaft
4.Æblemost fra koncentratApfelsaft aus Konzentrat
5.Sur…saftSäfte ohne Zuckerzusatz aus schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren/Ribiseln, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren oder Holunderbeeren
6.a)Sød … saftSaft mit einem Zuckerzusatz von über 200 g/l
b)sødet … saft
7.Äppelmust/ÄpplemustApfelsaft
8.mostoTraubensaft
9.a)smiltsērkšķu sula ar cukuruAus Sanddorn gewonnene Säfte mit einem Zuckerzusatz von höchstens 140 g/l
b)astelpaju mahl suhkruga
c)słodzony sok z rokitnika


II. Besondere Bezeichnungen,
die in einer oder mehreren Amtssprachen der Union verwendet werden können
Bezeichnungen der LebensmittelErzeugnisse
KokosnusswasserErzeugnis, das unmittelbar aus der Kokosnuss gewonnen wird, ohne das Kokosnussfleisch auszupressen, als Synonym für Kokosnusssaft


In den Fällen des Teils I Nummer 5 und 6 sind die Bezeichnungen der Lebensmittel durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 25.11.2025 I Nr. 289

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR101600004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8bd9ad18c74de9f4b0751168a0820462b5b8435a617dbab643475b79362c0831

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