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FRG§15VÄndV 4

§ 4

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004700978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5d65edf92dd0554b1f5f3df5868ed1f1faec15f726caa040536b5c8a2c0a73a6

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