FPfZG
§ 8Antrag auf Förderung
Gesetz über die Familienpflegezeit
- 1.
- Name und Anschrift der oder des das Darlehen beantragenden Beschäftigten,
- 2.
- Name, Anschrift und Angehörigenstatus der gepflegten Person,
- 3.
- Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit oder im Fall des § 3 Absatz 6 des Pflegezeitgesetzes das dort genannte ärztliche Zeugnis über die Erkrankung des oder der nahen Angehörigen,
- 4.
- Dauer der Freistellung nach § 3 Absatz 1 sowie Mitteilung, ob zuvor eine Freistellung nach § 3 Absatz 1 in Anspruch genommen wurde, sowie
- 5.
- Höhe, Dauer und Angabe der Zeitabschnitte des beantragten Darlehens.
- 1.
- Entgeltbescheinigungen mit Angabe der arbeitsvertraglichen Wochenstunden der letzten zwölf Monate vor Beginn der Freistellung nach § 3 Absatz 1,
- 2.
- in den Fällen der vollständigen Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Freistellung und in den Fällen der teilweisen Freistellung die hierüber getroffene schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der oder dem Beschäftigten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 69 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR256410011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 05878d70c26b81444b06803a8e0b18bec0501de54dece6389a15191028717b76