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FPersV

§ 12Inhalt des Registers

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

Im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister werden gespeichert über
1.
Fahrerkarten folgende Daten:
a)
Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht,
b)
Fahrtenschreiberkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,
c)
Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Fahrerkarte,
d)
Tag der Produktion der Fahrerkarte,
e)
Status der Fahrerkarte,
f)
antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,
g)
Fahrerlaubnisnummer einschließlich Ausgabestaat,
h)
bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Fahrerkarte;
2.
Werkstattkarten folgende Daten:
a)
Name und Anschrift der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers, bei der Anschrift zusätzlich die statistische Kennziffer des Firmensitzes sowie der Standortgemeinde und des Gemeindeteils,
b)
Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Unternehmers, bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen,
c)
Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht der Person, auf die die Karte nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 ausgestellt wurde,
d)
Fahrtenschreiberkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,
e)
Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Werkstattkarte,
f)
Tag der Produktion der Werkstattkarte,
g)
Status der Werkstattkarte,
h)
antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,
i)
bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Werkstattkarte;
3.
Unternehmenskarten folgende Daten:
a)
Name und Anschrift des Unternehmens sowie die statistische Kennziffer des Firmensitzes, der Standortgemeinde und des Gemeindeteils,
b)
Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Unternehmers, bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen,
c)
Fahrtenschreiberkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,
d)
Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Unternehmenskarte,
e)
Tag der Produktion der Unternehmenskarte,
f)
antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,
g)
Status der Unternehmenskarte,
h)
bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Unternehmenskarte;
4.
Kontrollkarten folgende Daten:
a)
Name und Anschrift der Behörde,
b)
Fahrtenschreiberkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,
c)
Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Kontrollkarte,
d)
Tag der Produktion der Kontrollkarte,
e)
Status der Kontrollkarte,
f)
bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Kontrollkarte.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 15.7.2024 I Nr. 236

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR188210005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7349224220e9e0f3aec55d2a6b9cb57e841feb62177c39fd1fe05cebfe077843

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
  • § 4c FPersGAuskünfte aus dem Fahrtenschreiberkartenregister

    „(1) Durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen aus dem Fahrtenschreiberkartenregister die nach § 12 der Fahrpersonalverordnung gespeicherten Daten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausgabe und Kontrolle von Fahrerkarten nach der Verordnung (E …“