Zum Gesetzesinhalt

ForUmV

§ 5Inkrafttreten

Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR438400013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1679a5cdaae25db9bd3beec23516dbdaeb055e135b7ca474f267cd0d2c4df4c9

XML-Quelle beim Herausgeber