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ForumRG

§ 12Berichterstattung

Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“

Das Kuratorium legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über Tätigkeit und Vorhaben der Stiftung vor.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR073100019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): acb708122a78593e3272b6bd44e925c1cb85f96841933b6208cc47a941614980

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