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FortbVenÄndV6AnwV

§ 1Anwendung geänderter Fortbildungsordnungen

Verordnung zur Anwendung der Sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsordnungen

Die durch die Artikel 1 bis 19 und 21 bis 83 der Sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsordnungen vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geänderten Vorschriften der dort bezeichneten Fortbildungsordnungen sind ab dem 1. Oktober 2020 anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR244000019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81141b25b01a99e4c19f9450f20abcfcfc3c9c4ea49a5c44830cbb0939400640

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